Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Trauungs- oder Partnerschaftsurkunde
- Kopie des gültigen Reisepasses des nicht im Auslandschweizerregister eingetragenen Ehegatten/Partners bzw. der nicht im Auslandschweizerregister eingetragenen Ehegattin/Partnerin
- Adresse des Ehepaares oder Partner/innen
Für ausländische Ehegatten/Ehegattinnen und Partner/innen:
- Original der Geburtsurkunde mit Abstammung der Eltern
- Original der Urkunde über den Zivilstand vor der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft
a) Ledigkeitsbescheinigung
b) Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
c) Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
d) Todesurkunde des verstorbenen Ehegatten / der verstorbenen Ehegattin - Original der Wohnsitzbescheinigung zum Zeitpunkt der Heirat oder der Eintragung der Partnerschaft
Wenn bereits ein Eintrag im Schweizer Personenstandsregister besteht, sind gewisse Dokumente gegebenenfalls nicht mehr erforderlich.
Nach der Eheschliessung ist dem Regionalen Konsularcenter ein vom Aussenministerium beglaubigter Eheregisterauszug (Kho Ro. 2) mit Übersetzung zuzustellen. Eine Liste möglicher Übersetzungsbüros finden Sie auf der folgenden Webseite:
Übersetzungen
Dieser Auszug muss ausdrücklich verlangt werden. Die farbig umrahmte Heiratsurkunde wird nicht akzeptiert.
Es muss mit einer Frist von mindestens zwei Monaten gerechnet werden, bis die Heirat nachgetragen ist. Das für den Heimatort zuständige Zivilstandsamt erteilt, nach Ablauf dieser Frist, Auskünfte über den Stand der Nachtragung und stellt auf Wunsch offizielle Bestätigungen aus (z. B. Bestätigung der Trauung).
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch einen Vertrauensanwalt oder eine Vertrauensanwältin der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Melden Sie Ihre Heirat oder Partnerschaft online:
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