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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Honorarvertretungen

Die Honorarkonsulate unterstützen die Schweizerischen Vertretungen in den Bereichen Interessenwahrung und bei Notfällen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. In einem Notfall ist immer die konsularisch zuständige Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Honorarvertretung über keine konsularischen Amtsbefugnisse verfügt. Sie stellt weder Visa noch Schweizer Pässe aus, ist nicht notariell tätig und bearbeitet keine Personenstandsfälle.

Zuständigkeiten