Honorarvertretungen
Die Honorarkonsulate unterstützen die Schweizerischen Vertretungen in den Bereichen Interessenwahrung und bei Notfällen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. In einem Notfall ist immer die konsularisch zuständige Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Honorarvertretung über keine konsularischen Amtsbefugnisse verfügt. Sie stellt weder Visa noch Schweizer Pässe aus, ist nicht notariell tätig und bearbeitet keine Personenstandsfälle.
Zuständigkeiten
- Alle konsularischen Dienstleistungen und Visaanliegen für Personen mit Wohnsitz in untenstehenden Ländern werden durch das Regionale Konsularcenter Bangkok erbracht. Die Informationen finden Sie auf den betreffenden Webauftritten: