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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Gebühren und Spesen

Folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben:

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Gebührenanpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Gebührenverordnung EDA, GebV-EDA, SR 191.11)

Zahlungsart

  • Per Check: Cashier’s cheque einer thailändischen Bank auf den Namen «Embassy of Switzerland»
  • Postanweisung (Postal Money Order, PMO): Zahlen Sie den Betrag auf einer Poststelle in Thailand an folgenden Empfänger ein: «Embassy of Switzerland, P. O. Box 821, Bangkok 10501. Der Beleg Nr. 1, den die Post ausstellt, ist an dieselbe Adresse zu senden. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Zahlungsanweisung kontaktieren Sie die Poststelle.
  • Im Online Schalter per Kreditkarte