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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Gebühren und Spesen

Folgende Gebühren werden in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben:

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Gebührenanpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departaments für auswärtige Angelegenheiten (Gebührenverordnung EDA, GebV-EDA, SR 191.11)

Zahlungsart

Für Beglaubigungen von Stempel und Unterschriften auf amtlicher Urkunde, können Sie diese per Post erhalten. Dafür müssten Sie das Original zustellen. Die Gebühren und Spesen können Sie entweder

  • Per Check: Cashier’s cheque einer thailändischen Bank auf den Namen «Embassy of Switzerland»
  • Postanweisung (Postal Money Order, PMO): Zahlen Sie den Betrag auf einer Poststelle in Thailand an folgenden Empfänger ein: «Embassy of Switzerland, P. O. Box 821, Bangkok 10501». Der Beleg Nr. 1, den die Post ausstellt, ist an dieselbe Adresse zu senden. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Zahlungsanweisung kontaktieren Sie die Poststelle.

Für Beglaubigungen von privaten Unterschriften natürlicher Personen muss die Person nach vorgängiger Terminvereinbarung persönlich am Schalter der Vertretung vorsprechen. Dabei ist ein Identitätsausweis und das zu unterzeichnende Dokument mitzubringen.