Veröffentlicht am 19. Januar 2026
Anmeldung im Auslandschweizerregister
Auch wenn Sie im Ausland leben, sind Sie Teil der Schweiz und haben weiterhin bestimmte Rechte und Pflichten. Mit Ihrer Anmeldung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung haben Sie Zugang zu konsularischen Dienstleistungen.
Ja, wenn Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, Ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht bei einer Gemeinde in der Schweiz angemeldet sind.
Sind Sie bereits bei einer anderen schweizerischen Vertretung angemeldet, informieren Sie sich bitte über Adressänderung im Ausland.
Sie müssen sich innert 90 Tagen nach der Abmeldung ins Ausland bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung anmelden und eine Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz vorlegen.
Die Anmeldung im Auslandschweizerregister wird Ihren weiteren administrativen Umgang mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung vereinfachen – zum Beispiel, wenn Sie einen Pass oder eine Identitätskarte beantragen, ein Zivilstandsereignis registrieren, sich ins Stimmregister eintragen wollen usw.
Wegzug aus der Schweiz und Wohnsitznahme im Ausland
Wenn Sie bisher in der Schweiz lebten und neu Wohnsitz im Ausland nehmen, benötigen Sie die folgenden Vorkehrungen und Dokumente (im Original oder auf qualitativ hochwertigen Kopien), um sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung anzumelden:
- Ausfüllen der Anmeldung über den Online-Schalter oder Zustellung des ausgefüllten und unterzeichneten Formulars «Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung»;
- gültigen Schweizer Pass oder gültige Identitätskarte aller Familienmitglieder;
- ausländische Familienmitglieder: einen anerkannten ausländischen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte);
- Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz;
- falls vorhanden, Heimatschein;
- falls vorhanden, Familienausweis oder Personenstandsausweis.
Besitzen Sie das Schweizer Bürgerrecht und verfügen über keinen gültigen Schweizer Ausweis (Pass oder Identitätskarte), brauchen Sie für die Anmeldung im Auslandschweizerregister:
- einen gültigen offiziellen ausländischen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte);
- für Einzelpersonen: einen Personenstandsausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimartortes in der Schweiz;
- für Familien: einen Familienausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes in der Schweiz.
Bitte melden Sie sich über den Online-Schalter bei der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland an.
Wenn Sie die Anmeldung nicht über den Online-Schalter vornehmen, verwenden Sie bitte die nachstehenden Formulare «Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung – Erwachsene» und «Anmeldung bei einer Schweizer Vertretung – Kinder». Bitte beachten Sie, dass für jede erwachsene Person ein eigenes Formular auszufüllen ist. Im Formular für Kinder können Sie bis zu vier Kinder gleichzeitig erfassen.
Bitte senden Sie die Dokumente für die Anmeldung im Auslandschweizerregister per E-Mail oder per Post an die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung.
Links
Dokumente
Bitte teilen Sie der Schweizer Vertretung jede Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände mit, wie z. B.:
- Wohnsitznahme im Konsularbezirk der Schweizer Vertretung (Anmeldung im Auslandschweizerregister)
- Adressänderung, neue Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Zivilstandsereignisse (Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall)
- Erwerb oder Verlust einer Staatsangehörigkeit
- Wegzug aus dem Konsularbezirk
Links
Die Anmeldung im Auslandschweizerregister entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, sich bei den ausländischen Behörden anzumelden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, bei den zuständigen ausländischen Behörden die erforderlichen Schritte für eine Aufenthaltsgenehmigung einzuleiten. Für einige Länder müssen Sie diesen Prozess bereits vor Ihrer Ausreise aus der Schweiz beginnen. Die Schweizer Vertretung kann Ihnen dabei nicht behilflich sein.
Dokumente
Links
- Online Schalter
- Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizer/innen
- Militärpflicht
- Führerausweis und Fahrzeug
- Staatsangehörigkeits- und Anmeldebestätigung
- Links für Auslandschweizer/innen
- Publikationen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Zollverwaltung: Umzug (Übersiedlungsgut)